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Schänzle Objekt Management
Wackenbergstraße 90
13156 Berlin

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Fax: 030 49852015
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Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO


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Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
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5. Speicherung von Zugriffsdaten
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6. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

 

 

  1. Angebote

 

 

 

Unsere Angebote basieren auf uns erteilter Auskünfte und werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für

unrichtige oder unvollständige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben

vorbehalten. An Dritte dürfen unsere Angebote nur nach von uns schriftlich erteilter Einwilligung weitergegeben werden.

Ansonsten sind sie vertraulich zu behandeln. Zuwiderhandlungen haben Schadensersatzpflicht zur Folge.

 

 

 

  1. Vorkenntnis

 

 

 

Ist dem Empfänger eines Angebotes die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits

bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich und unter Nennung der Quelle mitzuteilen. Andernfalls gilt

der Nachweis als durch uns erbracht.

 

 

 

  1. Entstehen des Provisionsanspruches

 

 

 

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich

des von uns angebotenen Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit ist ausreichend. Wird der Vertrag zu

anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns

nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das

zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich vergleichbar ist oder in seinem

wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch bleibt

auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt,

wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt.

 

 

 

  1. Fälligkeit des Provisionsanspruches

 

 

 

Unsere Provision wird mit der Beurkundung bzw. dem Vertragsabschluss fällig. Sie ist sofort und ohne Abzug zahlbar.

Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen

in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig.

 

  

 

 

  1. Höhe des Provisionsanspruches

 

 

 

Sofern in unseren Angeboten oder in den mit uns geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen nichts anderes

festgehalten ist, entsteht der Provisionsanspruch in der ortsüblichen Höhe.

 

 

 

  1. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

 

 

 

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil uneingeschränkt und entgeltlich tätig zu werden.

 

 

 

  1. Vertragsverhandlungen und –Abschluss

 

 

 

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten

Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei

Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer

Vertragsabschrift einschließlich aller Zusätze und Nebenabreden.

 

 

 

  1. Beendigung des Auftrages

 

 

 

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon

unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für

unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen.

 

 

 

  1. Teilunwirksamkeitsklausel

 

 

 

Sollten einzelne der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt dadurch die

Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten dann sinngemäß die geltenden

gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

 

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.


 
 
 
 
 
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